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   OLG Schleswig, 30.06.2014 - 5 U 2/14   

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https://dejure.org/2014,49722
OLG Schleswig, 30.06.2014 - 5 U 2/14 (https://dejure.org/2014,49722)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.06.2014 - 5 U 2/14 (https://dejure.org/2014,49722)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 5 U 2/14 (https://dejure.org/2014,49722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsansprüche eines Bankkunden aus dem Girovertrag

  • RA Kotz

    Girovertrag - Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs nach Vertragsbeendigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 259 ; BGB § 666
    Auskunftsansprüche eines Bankkunden aus dem Girovertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; BGB § 259; BGB § 666
    Auskunftsanspruch; Rechnungslegungsanspruch; Girovertrag Treu und Glauben; Kündigung; Kontoauflösung; Verjährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2014 - 5 U 2/14
    Inhalt und Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht richten sich - wenn besondere Vereinbarungen fehlen - nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte (§ 242 BGB ) und den Umständen des Einzelfalls (vgl. grundlegend BGH vom 4. Juli 1985, III ZR 144/84, WM 1985, 1098-1100; [...] Rz. 10 m. w. N.).

    Neben dem Auskunftsanspruch steht dem Kontoinhaber ein umfassender Rechnungslegungsanspruch nach Beendigung des Girovertrags in der Regel nicht zu (BGH Urteil vom 4. Juli 1985 a. a. O., zitiert auch in [...] Rz. 18 ff.).

    Nach Beendigung des Girovertrags steht dem Kontoinhaber neben dem oben genannten Auskunftsanspruch (§ 666 BGB ) ein umfassender Rechnungslegungsanspruch in der Regel nicht zu (BGH Urteil vom 4. Juli 1985, III ZR 144/84, a. a. O., zitiert auch in [...] Rz. 18 ff.).

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2014 - 5 U 2/14
    Sofern das Auskunftsverlangen des Kunden nicht mutwillig oder missbräuchlich erscheint, ist es unerheblich, wie und warum er in die Lage geraten ist, erneut um Auskunft bitten zu müssen (BGH Urteil vom 30. Januar 2001, XI ZR 183/00, WM 2001, 621-623, zitiert auch in [...] Rz. 2 m. w. N.).
  • LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18

    Korrektur vermeintlich fehlerhafter Wertstellungen, Zinssätze und Entgelte in

    aa) Grundsätzlich folgt aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Girovertrag zum Girokonto mit der Kontokorrentabrede eine Auskunftspflicht gemäß § 675c Abs. 1, §§ 666, 675 BGB (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2014 - 5 U 2/14, SchlHA 2015, 361).
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